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Darauf kommt es bei der Beleuchtung öffentlicher Gebäude an

Bei der Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden ist auch stets an eine Notbeleuchtung zu denken. Um den besonderen Vorschriften und Bedürfnissen öffentlicher Gebäude gerecht zu werden, sollte eine systematische Lichtplanung mit folgender Vorgehensweise erfolgen:

1. Feststellen der Raumnutzung und der Sehaufgabe
2. Erfassen der Bereiche der ggf. unterschiedlichen Sehaufgaben
3. Erfassen von Reflexionsgraden der Raumbegrenzungsflächen
4. Eruieren der Hauptlichtrichtung
5. Festlegung der notwendigen Lichtgüte bzw. Qualität in Konformität zu geltenden Bestimmungen und DIN-Normen
6. Bestimmung der Art, Anzahl und Anordnung der Leuchten
7. Überprüfen der lichttechnischen Gütemerkmale durch entsprechende Berechnungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Beleuchtung öffentlicher Gebäude sind aus gutem Grund komplex, denn Licht erfüllt dort wichtige und vielfältige Aufgaben. Ein gutes Lichtkonzept für öffentliche Gebäude sorgt in erster Linie für optimale Sehbedingungen. Daneben gewährleistet es Orientierung und Sicherheit. Nicht zuletzt ist ein gelungenes Lichtkonzept auch Voraussetzung für physische und psychische Gesundheit, denn Licht beeinflusst maßgeblich Wohlbefinden, Konzentrationsfähigkeit und Leistungsfähigkeit. Idealer Weise vermittelt die Beleuchtung öffentlicher Gebäude dem Organismus auch Umweltinformationen, wie Jahres- oder Tageszeitenwechsel, um den Aufenthalt in den Räumen so angenehm und natürlich wie möglich zu gestalten. Schließlich erfüllt Licht auch gestalterische Aufgaben, um die Raumarchitektur optimal zu unterstreichen und ein positives Raumerlebnis zu kreieren. Lichtkonzepte für öffentliche Gebäude sollten insbesondere auf Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit ausgerichtet sein. Geringe Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie ein sparsamer Energieverbrauch sind deshalb unverzichtbar. Aufgrund der vielen Kriterien gestaltet sich die Lichtplanung sehr komplex und verlangt die Zusammenarbeit von Lichtplanern, Architekten und Ingenieuren.

Relevante rechtliche Rahmenbedingungen
Aufgrund der Komplexität kann keine abschließende Übersicht aller relevanten Richtlinien erfolgen. Neben speziellen DIN-Normen für spezifische Gebäudetypen sind u.a. auch das Arbeitsschutzgesetzt, Unfallverhütungsvorschriften, das EPVG (Energieverbrauchsrelevante Produkte Gesetz) und ggf. die Bildschirmarbeitsverordnung relevant. Im Hinblick auf die umweltgerechte Gestaltung ist zudem die EU-Richtlinie 2009/125/EG zu nennen. Hinzukommen weitere Verordnungen und EU-Richtlinien im Hinblick auf LED-Beleuchtung.

Qualitätsmerkmale der Beleuchtung für öffentliche Gebäude
In erster Linie soll Beleuchtung für ideale Sehbedingungen sorgen. Wann diese vorliegen schreiben klar definierte Qualitätsmerkmale fest:
– Leuchtdichteverteilung,
– Beleuchtungsstärke,
– Blendung,
– Lichtrichtung und –Farbe und
– Farbwidergabe.

Sind Leuchten beispielsweise nicht harmonisch im Raum verteilt, muss das Auge eine ständige Adaptionsleistung erbringen und sich ständig an andere Lichtverhältnisse anpassen. Ermüdung und Konzentrationsschwächen sind die Folge. Eine optimale Leuchtdichte verhindert das. Bei der Beleuchtungsstärke müssen vor allen Dingen jeweils geltende DIN-Normen beachtet werden, die zur Beleuchtungsstärke exakte Angaben machen. Besondere Aufmerksamkeit ist Arbeitsplätzen zu widmen. Um die gewünschte Beleuchtungsstärke zu erzielen werden meist diffuses und direktes Licht kombiniert. Vorhandene Blendungen stören und beeinträchtigen die Sehbedingungen enorm. Verursacht werden sie durch leuchtende Decken oder beispielsweise durch den Einsatz suboptimaler Leuchten und eine zu hohe Leuchtendichte. Zu viele Leuchten können Reflexspiegelungen auf glänzenden Oberflächen bewirken. In öffentlichen Gebäuden muss die Blendung im sog. UGR-Verfahren berechnet und gemäß DIN EN 12464-1 bewertet werden.
Die Lichtrichtung bestimmt maßgeblich das räumliche Sehen, das durch das Wechselspiel von Licht und Schatten ermöglicht wird. Nur mit indirekter Beleuchtung ausgestattete Räume sind schattenarm und sollten mit tiefstrahlenden Leuchten ergänzt werden. Hinsichtlich der Lichtfarbe und –Widergabe gibt es bei öffentlichen Gebäuden keine konkreten Vorschriften.

Besonderheiten in öffentlichen Gebäuden: Beleuchtungsarten, Leuchtmodule, Wartungsfaktor, Leuchten, Schutzmaßnahmen
Grundsätzlich empfehlen sich handelsübliche Leuchten, um eine einfache Ersatzteilbeschaffung zu ermöglichen. Für die Beleuchtung öffentlicher Gebäude stehen Direktbeleuchtung, Indirektbeleuchtung oder eine Kombination aus beiden zur Verfügung. Eine reine Indirektbeleuchtung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich wegen des hohen Energieaufwands. Bei Mischformen sollte der Anteil direkter Beleuchtung bei ca. 70 Prozent liegen, weil das als besonders wirtschaftlich gilt.

Um eine hohe Lichtausbeute zu erzielen sollten nach oben sowie nach unten strahlende LED-Module kombiniert werden. Die hohen Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit erfordern zudem die Einhaltung eines bestimmten zu berechnenden Wartungsfaktors. Zusätzlich ist ein Wartungsplan zu erstellen.

Weil LED-Leuchtmittel unmittelbar nach Einschalten ihren maximalen Lichtstrom erreichen, kommen sie häufig in öffentlichen Gebäuden zum Einsatz. Stabförmige Leuchtstofflampen verwendet man hingegen nur noch in wenigen Anwendungsfällen, beispielsweise bei geringen Nutzungsstunden oder wenn aufgrund der Deckenhöhe Anbau- oder Einbauleuchten nicht in Frage kommen.

Für Arbeitsplätze in öffentlichen Gebäuden sind Einzelplatzleuchten nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn dort zeitweilig eine höhere Beleuchtungsstärke benötiget wird.

Bei der Auswahl der Leuchten für öffentliche Gebäude ist zu berücksichtigen, dass für Systemdeckenbeleuchtung Einlegeleuchten oder Deckenanbauleuchten bevorzugt werden. Sie bieten mehr Flexibilität bei notwendigen Umrüstungen.

In der DIN EN 60598-1 werden zudem besondere Schutzmaßnahmen vorgeschrieben, weshalb auf VDE-, ENEC-, oder CE-Kennzeichnung zu achten ist.

Da Beleuchtung in öffentlichen Gebäuden sehr komplex ist, sollte man einen kompetenten Lichtpartner involvieren und eine umfassende Planung sowie ein ausgefeiltes Lichtkonzept erarbeiten.

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