Gutes Licht am Arbeitsplatz

Gutes Licht ist im Betrieb ein elementarer Faktor für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Die ideale Lichtlösung orientiert sich am jeweiligen Arbeitsumfeld und Einsatzzweck. So erfordert etwa eine Produktionshalle mit Staub- und Schmutzentwicklung eine komplett andere Beleuchtung als eine Laborumgebung oder Reinräume. Zudem erfüllt die Beleuchtung gesetzliche Auflagen und Arbeitsschutzbestimmungen. Die Planung und Realisierung einer fachgerechten Lichtanlage ist komplex. Welche Faktoren sind dabei zu beachten?

Grundsätzlich sollte ein Arbeitsplatz ausreichend Tageslicht erhalten. Denn Tageslicht wirkt positiv auf die Gesundheit und das Wohlempfinden der Angestellten. Ausreichend Tageslicht besitzt der Arbeitsplatz erst dann, wenn der Tageslichtquotient größer als zwei Prozent ist. Das Tageslicht gelangt durch Fenster, Oberlichter und lichtdurchlässige Bauelemente ins Gebäude. Störende Blendungen, die durch Sonneneinstrahlung entstehen, sollten möglichst vermieden werden. Ist dies nicht möglich, gilt es, die Blendwirkung weitestgehend zu minimieren: Jalousien, Rollläden oder andere Sonnenschutzeinrichtungen können Blendungen und Reflexionen wirksam begrenzen. Oft kann jedoch aus baulichen Gründen nicht genügend Tageslicht am Arbeitsplatz einfallen – hier sorgt eine gut geplante Beleuchtungsanlage für optimale Lichtverhältnisse – und ist sozusagen ein Muss für Sicherheit und Arbeitsschutz. Lichtexperte Christian Haupt von der Deutschen Lichtmiete weiß: „Dafür muss die Beleuchtungsanlange exakt auf die Gegebenheiten im Betrieb ausgelegt sein. Eine ideale Beleuchtungssituation entsteht, wenn die Lichtobjekte richtig ausgewählt und angeordnet werden. Ein wichtiger Faktor ist die Einberechnung der Schatten und eine blendfreie Installation der Leuchtmittel.“ Hinzu kommt, dass die richtige Beleuchtungsstärke am jeweiligen Arbeitsbereich eingehalten wird. Hierzu gibt der Gesetzgeber Mindestwerte vor.

Bildquelle: Deutsche Lichtmiete
Bildquelle: Deutsche Lichtmiete

Wie hell sollte der Arbeitsplatz sein?

Die Beleuchtungsstärke orientiert sich an den Sehaufgaben, die die jeweiligen Arbeitsschritte abverlangen. Geht es um Präzision, sind höhere Beleuchtungsstärken gefragt, damit Mitarbeiter komplexe Sehaufgaben wie das Wahrnehmen kleinster Details bei Qualitätskontrollen oder filigrane Verarbeitungsschritte von Kleinteilen wahrnehmen können. Ein
Bildschirmarbeitsplatz kann mit 500 Lux/m2 auskommen. In einer Produktion mit Montage von Leiterplatten sind es bereits mindestens 1000 Lux/m2, ein Augenoptiker braucht 1500 Lux/m2. Nicht zu vergessen die individuell abweichenden Sehleistungen der Beschäftigten. So nimmt mit zunehmenden Alter das Sehvermögen ab. Dementsprechend kommt ein jüngerer Angestellter mit einer geringeren Beleuchtungsstärke aus als sein älterer Kollege. Die Beleuchtungsplanung sollte daher idealerweise die spezifischen Arbeitsbedingungen und Sehaufgaben im Betrieb erfassen, um allen Anforderungen gerecht zu werden. Ansonsten gefährden Unternehmen und Institutionen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter – eine hohe Fehlerdichte kann die teure Folge sein.

Arbeitsbereich Mindestwert der Beleuchtungsstärke
Bildschirmplatz mit Leseaufgabe 500 Lux
Augenoptikerwerkstattplatz 1500 Lux
Zuschneiden, Nachbearbeiten, Kontrollarbeiten in der Industrie 750 Lux
Lagerräume: Versand- und
Verpackungsbereiche
300 Lux
Farbprüfung Kontrolle 1000 Lux
Kfz-Werkstätten und Kfz-Prüfstellen 300 Lux
Automobilbau: Endkontrolle,
Oberflächenkontrolle
1000 Lux

Die Wahl der richtigen Beleuchtungsmittel

Neben der optimalen Ausleuchtung spielt auch die Wahl der Beleuchtungsmittel eine elementare Rolle. „Eine gute Wahl sind hocheffiziente LED-Leuchtmittel, die nicht getaktet und gepulst sind. Sie sorgen für ein flimmer- und flackerfreies Licht in der Arbeitsumgebung sowie für eine gleichmäßigere Ausleuchtung des Arbeitsplatzes. Das entlastet das Auge und beugt Ermüdungserscheinung vor“, sagt Christian Haupt. Zudem erhitzen sich die Leuchtdioden hochwertiger LEDs während des Betriebs nur gering, womit die Brandschutzgefahr sinkt. Auch in puncto Farbwiedergabe erreichen LEDs annähernd den Maximalwert von 100 des Farbwiedergabeindexes – eine wichtige Bedingung, um im Arbeitsbereich Kontrollaufgaben und Farbprüfungen vorzunehmen. Zum Vergleich: Natrium-Dampflampen erreichen oft nur einen Wert unter 30.

Bildquelle: Deutsche Lichtmiete
Bildquelle: Deutsche Lichtmiete

Gutes Licht lohnt sich

Eine gute Beleuchtung dient nicht nur der Arbeitssicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, sondern hat auch ihre wirtschaftlichen Vorteile – insbesondere auf Basis von Lichtemittierenden Dioden: Moderne LEDs verbrauchen weniger Strom, das senkt die Energiekosten. Da sie zudem langlebiger sind als andere Leuchtmittel, ist der Aufwand der Instandhaltung vergleichsweise niedriger. In den meisten Büros und Hallen hängen jedoch noch wenig strom- und kosteneffiziente Metall- und Quecksilberdampflampen. Viele Unternehmen vermeiden die Umrüstung, da eine Modernisierung eine Investition darstellt – Budget, das an anderer Stelle oft dringend gebraucht wird.

Kosteneffiziente Alternative zur Investition: Light as a Service

Aber es geht auch anders: Die Deutsche Lichtmiete bietet maßgeschneiderte Lichtlösungen im flexiblen Mietkonzept. Unternehmen und Institutionen können die professionelle Planung, Installation, Wartung und Service der Beleuchtungsanlage im Full-Service-Paket der Deutschen Lichtmiete outsourcen.

Die im Mietmodell eingesetzten LED-Industrieleuchten aus eigener Fertigung und von namhaften Herstellern wie Zumtobel oder BEGA ermöglichen Kunden eine moderne, sichere Lichtsituation und eine sofortige nennenswerte Ersparnis beim Stromverbrauch und damit bei den Gesamtbeleuchtungskosten. Obendrein behalten Kunden über die gesamte Vertragslaufzeit Planungssicherheit und gleichzeitig Flexibilität. In der monatlichen festen Mietrate sind alle Kosten bereits enthalten – inklusive Planung, Umrüstung und Wartung sowie falls erforderlich Reparatur und Austausch der Leuchten. Der TotalFlex Mietvertrag kann jährlich gekündigt werden und die gemietete Beleuchtungsanlage nach zehn Jahren auf Wunsch kostenfrei übernommen werden.

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